Informationen, rechtlicher Rahmen, Förderrichtlinien
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Newsletter des Pastoralen Raums Sankt Goar
 
 
 
  
 
(vlnr.) Bereichsleiter Christian Heckmann, Bereichsleiterin Mechthild Schabo, Bereichsleiter Hermann Condné und Leitender Direktor Andreas Trogsch  
 
Immobilienstrategie des Bistums Trier
 

Liebe Leser*innen, 

gestern, am 15.10., hat das Bistum Trier seine Immobilienstrategie in Ochtendung vorgestellt. Sie sieht vor, dass die Kirchengemeinden und Pfarreien bis zum Jahr 2034 in einem einheitlichen Prozess unter strategischen Vorgaben mit Unterstützung des Bischöflichen Generalvikariates und begleitet durch die Pastoralen Räume ihre je individuellen Immobilienkonzepte erstellen. Ziel ist es, den kirchlichen Immobilienbestand an die pastoralen und finanziellen Realitäten anzupassen.

In diesem Newsletter informieren wir Sie über wesentliche Punkte der Immobilienstrategie und verweisen Sie auf wichtige Unterlagen.

Ihr Leitungsteam des Pastoralen Raums Sankt Goar

 
» Zur Pressemitteilung der Bischöflichen Pressestelle vom 16.10.2025
 
» Die Präsentation des Bistums mit weiteren Informationen finden Sie hier.
 
 
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Rechtlicher Rahmen
 

Die Strategie wird mit einer Sonderausgabe des Kirchlichen Amtsblatts für die Diözese am 01.01.2026 in Kraft gesetzt. Dieser Rechtsrahmen für die Umsetzung der Immobilienstrategie des Bistums beinhaltet: 

  • den Auftrag zur Erstellung eines Immobilienkonzepts durch jede Pfarrei und Kirchengemeinde,  
  • die strategischen Förderrichtlinien,  
  • die geltenden Zuschussrichtlinien für die Umsetzung einzelner Baumaßnahmen,  
  • die Beschreibung des verbindlichen Prozesses zur Erarbeitung des Immobilienkonzeptes
 
 
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Förderrichtlinie Kirchen
 
  • Pro fusionierte Kirchengemeinde werden grundsätzlich mindestens 2 Kirchen bezuschusst.  
  • Pro fusionierte Kirchengemeinde werden künftig noch maximal 60 Prozent der zum 01.01.2012 bestehenden Kirchengebäude (Aufrundung über 0,5) bezuschusst.
  • Der 01.01.2012 als Stichdatum liegt vor dem Start aller bisherigen Immobilienkonzepte, um nicht zu benachteiligen, wer schon rückgebaut hat.
  • Für alle weiteren Kirchen in der Kirchengemeinde erhalten die Kirchengemeinden durch das Bistum keine Zuschüsse mehr zu Baumaßnahmen gemäß der geltenden Richtlinie. Ausnahmen müssen durch das BGV genehmigt und allen anderen Kirchengemeinden im Pastoralen Raum mitgeteilt werden. Diese Vorgabe bedeutet nicht, dass diese weiteren Kirchen geschlossen werden müssen. Sie können und sollen, je nach pastoraler und baulicher Situation, selbstverständlich weiter für die Feier der Gottesdienste genutzt werden. Die Kirchengemeinde entscheidet, ob sie weiterhin Baumaßnahmen an der Kirche vornimmt und die entstehenden Kosten zu 100 Prozent trägt.
 
 
Übergangsregelung
 

Vom 01.01.2026 bis zum genehmigten Immobilienkonzept einer Kirchengemeinde müssen dem A1-Antrag folgende zusätzliche Unterlagen beigefügt werden:  

  • Beschlüsse des Verwaltungsrates und Pfarrgemeinderates beziehungsweise des Kirchengemeinderates, dass das die Baumaßnahme betreffende Gebäude in einem noch zu erstellenden Immobilienkonzept als zukünftig zuschussfähige Immobilie gelten soll,  
  • eine Stellungnahme des zuständigen Leitungsteams des Pastoralen Raum zum Vorhaben und zum Prozess vor Ort.

Zudem gilt weiterhin der befristete Planungs- und Baustopp für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden mit Gesamtkosten über der A1-Antragsgrenze, veröffentlicht im KA Trier 2025, Nr. 157 

 
 
Projektbüro
 

Das Projektbüro Immobilienstrategie ist ab dem 01.01.2026 erreichbar unter Tel.: 0651-7105-282 oder per Mail immobilienstrategie@bistum-trier.de

Die Mailadresse ist bereits freigeschaltet und kann ab sofort bei An- und Rückfragen genutzt werden.

Die Anmeldung für Kirchengemeinden ist ab dem 02.02.2026 im Projektbüro möglich - zuvor eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt

 
 
Info
Informationsveranstaltungen
 

Die nächsten Informationsveranstaltungen finden statt am:

4.11., 19 Uhr, Stadthalle Saarburg
13.11., 19 Uhr, Jugendkirche eli.ja Saarbrücken
(keine Anmeldung erforderlich)

24.11., 19 Uhr, Videokonferenz
Anmeldung unter: immobilienstrategie@bistum-trier.de

 
 
Ansprechpersonen im Pastoralen Raum
 

In jeden Pastoralen Raum soll es eine Ansprechperson zu diesem Thema geben, die vom Bistum mit Informationen ausgestattet und in die Kommunikation des Bistums mit den Pfarreien / Kirchengemeinden einbezogen ist. Sie informiert u.a. den Rat des Pastoralen Raums und ist kein*e Entscheider*in

In unserem Pastoralen Raum sind zu diesem Thema für Sie und Ihre Fragen da:

 
Claudia Lang
Claudia Lang
Geschäftsführung
 
Telefon:06744 71000 21
Mobil:0170 8881106
E-Mail:
 
 
Tobias Petry, Pastoralreferent, Pastoraler Raum Sankt Goar
Tobias Petry
Pastoralreferent im Leitungsteam
 
Telefon:06744 71000 22
Mobil:0151 72170416
E-Mail:
 
 
 
» Materialien und FAQ finden Sie unter www.bistum-trier.de/immobilienstrategie