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Kinderbibeltag der christlichen Kirchen für Kinder ab 5 Jahren:Von wegen, dummer Esel!

Am Donnerstag, 08. Oktober 2026, laden die katholische und evangelische Kirche herzlich zum Kinderbibeltag ins das Kirchenzentrum nach Boppard-Buchholz (Mozartstraße 4b, 56154 Boppard-Buchholz) ein.
Kibita Bileam (A4) 1
Datum:
Donnerstag, 8. Oktober 2026 8:30 - 15:00
Ort:
St. Sebastian
Mozartstraße 4b
56154 Boppard-Buchholz
Kibita Bileam (A4) 1

 

Ökumenischer Kinderbibeltag für Kinder ab 5 Jahren 

Am Donnerstag, 08. Oktober 2026, laden die katholische und evangelische Kirche herzlich zum Kinderbibeltag ins das Kirchenzentrum nach Boppard-Buchholz (Mozartstraße 4b, 56154 Boppard-Buchholz) ein. 

Von 8:30 bis 15:00 Uhr entdecken wir die Geschichte von Bileam und seiner Eselin aus dem Buch Numeri. An verschiedenen Stationen wird erzählt, gespielt, gestaltet und gemeinsam entdeckt: Was könnte die Geschichte mit mir zu tun haben? 

Für das gemeinsame Mittagessen bringt bitte selbstgemachte Speisen zum Teilen mit. Bitte zur besseren Planung im Formular angeben, was mitgebracht wird.

Zum Abschluss fahren wir zu den Donnerlochponys nach Kröpplingen. Dort feiern wir um 15:00 Uhr eine Abschlussandacht, zu der Familien und Interessierte herzlich eingeladen sind und wo die Kinder im Anschluss abgeholt werden können. 

Ortsänderungen, z.B. bei schlechtem Wetter, werden den Eltern zeitnah per Mail mitgeteilt. 

Anmeldeschluss ist der 24.09.2026. 
Bei Fragen meldet Euch gerne bei Gemeindereferenten Carsten Kling unter der  
carsten.kling@bistum-trier.de 

Es freuen sich auf Euch Ursula Malz, Michelle Friedrich, Jonas Reinhardt, Carsten Kling und das ökumenische Team. 

 

Einverständniserklärungen zum Kinderbibeltag

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie folgende Einverständniserklärungen:

  1. Teilnahmebedingungen
  2. Zahlungsbedingungen
  3. Erklärungen zu Leistungen der Veranstaltung
  4. Datenschutzerklärung
  5. Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gem. §34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz

Bitte lesen Sie diese Texte daher aufmerksam durch.

Wir sind uns bewusst, dass es sich hierbei um viele unterschiedliche Informationen handelt. Wir sind rechtlich an diese Vorgehensweise gebunden und bitten daher um Ihr Verständnis.

  1. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden automatisch die Teilnahmebedingungen, die Datenschutzerklärung und die Zahlungsbedingungen der Teilnehmendenbeiträge sowie die weiteren o.g. Einverständniserklärungen anerkannt.
  2. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie über eine normale körperliche Belastbarkeit verfügen.
  3. Für diese Veranstaltung wurde eine Höchstteilnehmendenzahl festgelegt. Es gilt die Reihenfolge der schriftlich eingegangenen Anmeldungen.
  4. Die Regeln sind zu beachten, die Anweisungen der Leitung sind zu befolgen.
  5. Für Schäden, die der Teilnehmende an fremdem Eigentum verursacht, müssen die Kosten durch die Erziehungsberechtigten übernommen werden. Es wird empfohlen ggf. eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  6. Die in der Ausschreibung genannten Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Programmänderungen sowie das Recht, die Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung abzusagen, behalten wir uns vor. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
  7. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unternimmt ein:e Teilnehmende:r Aktivitäten, die im Programmablauf nicht vorgesehen sind, so handelt diese Person auf eigene Gefahr. Für verlorene oder beschädigte Ausrüstung kann nicht gehaftet werden.
  8. Die Teilnehmenden werden im Rahmen der Veranstaltung mit öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert. Mit der Anmeldung geben die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis dazu.

Die Veranstaltung ist grundsätzlich kostenfrei, damit alle Kinder teilnehmen können.

Unsere Arbeit können Sie jedoch unterstützen, indem Sie einen freiwilligen Teilnahmebeitrag auf das Konto des KGV Pastoraler Raum Sankt Goar (Verwendungszweck: „Kinderbibeltag“ und Namen der Teilnehmenden) überweisen.

KGV Pastoraler Raum Sankt Goar, Konto: PAX Bank, IBAN: DE50 3706 0193 3003 1230 05

Veranstalter
Kirchengemeindeverband Pastoraler Raum Sankt Goar, Hospitalgasse 11, 55430 Oberwesel

Zielgruppe
Kinder ab 5 Jahren

Teilnehmendenzahl
Für den Tag ist eine Maximalteilnehmendenzahl festgelegt. Der Veranstalter kann die Veranstaltung absagen, wenn es zu wenige Anmeldungen gibt.

Veranstaltungsort
Kirchenzentrum Boppard-Buchholz (Mozartstraße 4b, 56154 Boppard-Buchholz) 

Verpflegung
Es wird grundsätzlich keine Verpflegung angeboten.

Teilnahmebeitrag
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Ein freiwilliger Teilnahmebeitrag zur Unterstützung der Veranstaltung kann auf das Konto des KGV PastR Sankt Goar überwiesen werden.

Veranstaltung
Donnerstag, 8. Oktober 2026 8:30 - 15:00

Leitung der Maßnahme
Ursula Malz|Rheinallee 44, 56154 Boppard 06742-2315 ursula.malz@bistum-trier.de
Michelle Friedrich|Kirchstr. 8 , 54291 Emmelshausen 06747-7320
Jonas Reinhardt|Hospitalgasse 11, 55430 Oberwesel 06744 7100024 jonas.reinhardt@bistum-trier.de 
Carsten Kling | Kirchstr. 2-4, 54291 Emmelshausen 06747-1559 carsten.kling@bistum-trier.de 

Den Schutz Ihrer Daten nehmen wir sehr ernst. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ist uns ein großes Anliegen.
Die personenbezogenen Daten benötigen wir zur Erfüllung unserer Pflichten aus dem vertraglichen Verhältnis, das durch Ihre Anmeldung zu unserer Veranstaltung begründet wird. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 6 Abs.1 c) und e) und § 11 Abs. 2 a) und c) des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG). Die Verarbeitung dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung der Veranstaltung „Kinderbibeltag 05.10.2026“. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zur Durchführung der Maßnahme an folgende Dritte: BDKJ Trier, Rhein-Hunsrück-Kreis [Jugendförderung], Landesjugendring, Bistum Trier und Land Rheinland-Pfalz. Die Weitergabe dient dem Zweck der Beantragung von Zuschüssen und Fördermitteln. Eine sonstige Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht. Sind Sie nicht mit der Weitergabe Ihrer Daten zu diesem Zweck einverstanden, werden die so fehlenden Zuschüsse auf den Teilnehmendenbeitrag umgelegt. Ihre Daten werden für die Dauer der Veranstaltung gespeichert und anschließend nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen gelöscht.
Im Folgenden belehren wir Sie über Ihre Rechte nach dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG), das Sie unter www.bistum-trier.de/datenschutz einsehen können.
Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung (vgl. § 8 KDG): Für den Fall, dass die Verarbeitung Ihrer Daten auf Ihrer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung beruht, haben Sie nach § 8 KDG das Recht diese jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt. Auskunftsrecht (vgl. § 17 KDG): Sie haben das Recht auf eine transparente Information. Auf Verlangen geben wir Ihnen darüber Auskunft, welche Ihrer personen-bezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Recht auf Berichtigung (vgl. §18 KDG): Sie haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, die Ihre Person betreffen. Recht auf Löschung (vgl. § 19 KDG): Unter den in § 19 KDG genannten Voraussetzungen (z. B. falls Sie eine erteilte Einwilligung widerrufen oder die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden nicht mehr erforderlich sind) haben Sie das Recht, eine Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (vgl. § 20 KDG): Unter den in § 20 KDG genannten Voraussetzungen haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Recht auf Unterrichtung (vgl. § 21 KDG): Haben Sie Ihr Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden per-sonenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhält-nismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden. Recht auf Datenübertragbarkeit (vgl. § 22 KDG): Ihnen steht auch das Recht zu, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Widerspruchsrecht (vgl. § 23 KDG): In bestimmten Fällen, die in § 23 KDG näher beschrieben sind, haben Sie jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall (vgl. § 24 KDG): Von der Möglichkeit automatisierter Entscheidungen, die im Einzelfall zulässig wären, machen wir keinen Gebrauch.
Sie können Ihre Rechte jederzeit bei der für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlichen Stelle, dem KGV Pastoraler Raum Sankt Goar, Hospitalgasse 11, 55430 Oberwesel, sankt-goar[at]bistum-trier.de, Tel. 06744 71000 20 geltend machen.
Daneben können Sie den/die betriebliche/n Datenschutzbeauftragte/n kontaktieren: Bischöfliches Generalvi-kariat, Stabsstelle Betrieblicher Datenschutz, Mustorstraße 2, 54290 Trier, E-Mail: datenschutz-pfarreien@bgv-trier.de, Tel.: 0651-7105-148, /-339, / -358,/ -478.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (vgl. § 48 KDG): Ihr Recht auf Beschwerde können Sie bei Bedarf auch wahrnehmen über die Überdiözesane Aufsichtsstelle im Datenschutz der (Erz-)Diözesen Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier, ansässig derzeit im Haus am Dom, Domplatz 3, 60311 Frankfurt, Tel: 069-8008718-0, E-Mail: info(at)kdsz-ffm.de

Bei Maßnahmen mit anderen Menschen können sich Infektionskrankheiten ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren.

1. Gesetzliche Besuchsverbote
Wenn Sie oder Ihr Kind an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt sind oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht, dürfen sie nicht an der Maßnahme teilnehmen. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Sie oder Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheiden. Auch in diesem Fall können sich andere anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Be-achtung der festgelegten Schutzmaßnahmen (sofern möglich) teilnehmen dürfen (Tabelle 2). Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten müssen Sie oder Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3). Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen un-gewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr/e (Kinder-)Arzt/-ärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Sie oder Ihr Kind eine Erkrankung haben, die die Teilnahme an der Veranstaltung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Sind Sie oder Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Teilnahmeverbot auszusprechen.

2. Mitteilungspflicht
Falls bei Ihnen oder Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informie-ren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können.

3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten
Wir sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher u.a. darauf zu achten, dass Sie und Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhalten. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihnen und Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygie-ne nicht verhindert werden können (z. B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen-info.de. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt.

Tabelle 1 Teilnahmeverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgender/folgenden Krankheit/en: ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa), ansteckungsfähige Lungentu-berkulose, bakterielle Ruhr (Shigellose), Cholera, Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird, Diphtherie, durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E), Hirnhaut-entzündung durch Hib-Bakterien, infektiöser, d.h. von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und/oder Erbre-chen (gilt nur für Kindern unter 6 Jahren), Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde), Krätze (Skabies), Masern, Meningokokken-Infektionen, Mumps, Pest, Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes, Typhus oder Paratyphus, Windpocken (Varizellen), virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z. B. Ebola), COVID-19 (Corona).

Tabelle 2 Teilnahme nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger: Cholera-Bakterien, Diphtherie-Bakterien, EHEC-Bakterien, Typhus- oder Paratyphus-Bakterien, Shigellenruhr-Bakterien.

Tabelle 3 Teilnahmeverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft: ansteckungsfähige Lungentuberkulose, bakterielle Ruhr (Shigellose), Cholera, Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird, Diphtherie, durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E), Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Masern Meningokokken-Infektionen, Mumps, Pest, Typhus oder Paratyphus, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z. B. Ebola), COVID-19 (Corona).

Anmeldeschluss: 24. Sept. 2026

Wir freuen uns, dass Du dich zu unserer Veranstaltung anmeldest. Bitte lass dazu die folgenden Felder, von deinen Eltern/Erziehungsberechtigten ausfüllen.

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